Satzungsauszug                                   Pferde bewegen Menschen e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Pferde bewegen Menschen e.V. und wird eingetragen ins Vereinsregister beim Amtsgericht

     Freiburg

(2) Sitz des Vereins ist Gernsbach.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

(4) Der Verein kann Mitglied in anderen Vereinigungen und Organisationen sein.

 

§ 2 Zuständigkeit, Zweck und Aufgaben

Der Verein fördert und organisiert sowohl regional als auch international

a) Tiergestützte Therapie sowie integrative Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsports sowie der freien Kinder und
     Jugendarbeit in sportlicher und allgemeiner Hinsicht.

b) Tierschutz insbesondere artgerechte Tierhaltung - Schwerpunkt Pferdehaltung

c) Bildungsmaßnahmen im Bereich Natur und Umweltschutz

 

Aufgaben des Vereins:

a) Bereich Tiergestützte Therapie - Schwerpunkt Therapeutisches Reiten

1.   Durchführung von pädagogisch-therapeutischen Angeboten und Fördermaßnahmen für Mitglieder und Nichtmitglieder

      zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und um Benachteiligungen abzubauen oder zu  
      verhindern.

2.   Ermöglichung der Teilnahme an pädagogisch-therapeutischen Angeboten für Mitglieder und Nichtmitglieder aus
      finanziell schwachen Haushalten.

3.   Verbreitung von Informationen über Ziele, Methoden und Wirkungen der Tiergestützten Therapie und weiterer
      integrativer Maßnahmen.

4.   Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Medien, um die Notwendigkeit der tiergestützten Therapie,
      insbesondere des Therapeutischen Reitens (Heilpädagogisches Reiten, Hippotherapie, Reiten als Sport für Behinderte,

      Psychotherapie mit dem Pferd), sowie der integrativen Maßnahmen und ihre Bedeutung für die Volksgesundheit deutlich
      zu machen.

5.   Förderung der Zusammenarbeit mit Schulen, Reha-/ Therapie- und Fortbildungseinrichtungen sowie regionalen und
      überregionalen Reit-/ Sport-/ Vereinen.

6.   Schulung, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Tiergestützte Therapie für Interessierte und Fachkräfte.

7.   Durchführung und Veröffentlichung von Schriftreihen, wissenschaftlichen Arbeiten, Forschungsaufgaben u.a. in
      Zusammenarbeit mit Hochschulen bzw. universitären Einrichtungen.

8.   Förderung und Durchführung integrativer Maßnahmen und Veranstaltungen.

9.   Durchführung von umfassender Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen.

10. Schaffung von Bedingungen, die die Tiergestützte Therapie und die Integration an den für den Verein durchführenden 
      Reit-/ Therapieeinrichtungen fördern.

11. Erziehung und Ausbildung von Tieren für die therapeutische Arbeit.

12. Qualitätssichernde Maßnahmen im Bereich Ausbildung von Tieren in der therapeutischen Arbeit

13. Seminartätigkeiten sowie Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern, Interessierten und Fachleuten zur Gewährleistung
       qualifizierter Fachkräfte.

 

Bereich Integrative Maßnahmen im Bereich Förderung des Gesundheitssports und der

freien Kinder- und Jugendarbeit

1.   Beratung, Bildung, pädagogische und psychosoziale Betreuung von Kindern und Jugendlichen zur
      Persönlichkeitsentwicklung, zur Verbesserung ihrer Lebensqualität mit dem Ziel Benachteiligungen abzubauen oder
      zu verhindern.

2.   Ermöglichung der Teilnahme an pädagogisch-therapeutischen Angeboten von Kindern und Jugendlichen aus finanziell
      schwachen Haushalten.

3.   Förderung der geistigen, seelischen und körperlichen (motorischen) Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen
      insbesondere in Form von sport- und erlebnispädagogischen Angeboten mit und ohne das Medium Pferd.
4.   Jugendarbeit und Fördermaßnahmen im Sinne des § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, SGB VIII.

5.   Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen sowie Zusammenarbeit mit Trägern freier
      und öffentlicher Jugend- und Familienhilfe.

6.   Fort- und Weiterbildung.

Die Maßnahmen haben insbesondere die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zum Ziel.

 

b) Bereich Tierschutz und artgerechte Tierhaltung

1.   Verbreitung und Erstellung von Informationen, Veröffentlichungen und Handlungsempfehlungen im Sinne der
      artgerechten Tierhaltung und Tiergesundheit.

2.   Durchführung von Beratungen, Seminaren, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.

3.   Förderung der ethischen Grundsätze, die dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere dienen.

 

c) Bereich Bildungsmaßnahmen im Bereich Natur- und Umweltschutz

1.   Durchführung von erlebnisorientierten und umweltpädagogischen Veranstaltungen, Seminaren, Fortbildungen
      mit und ohne das Medium Pferd

2.   Durchführung von Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen zur Bewusstmachung von
      Umweltproblemen und Verhinderung von Umweltzerstörung.

3.   Schaffung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-und
      familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

 

Der Verein bemüht sich insbesondere um Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Erwirkung öffentlicher Zuschüsse, Spenden und Stiftungsgelder zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Der Verein ist überparteilich und nicht an eine Konfession gebunden.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(5) Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins weder einbezahlte Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen, soweit es sich nicht um verauslagte Beträge handelt.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(7) Tätigkeiten im Dienst des Vereins dürfen nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses vergütet werden.